Der Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen. Teil I beschreibt Strukturen und Maßnahmen zur Pandemieplanung und Pandemiebewältigung und wird derzeit gemeinsam von Ländern und Bund aktualisiert. Teil II wird unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) überarbeitet und beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und Influenzapandemiebewältigung. Hierbei wird das RKI bei der Bewertung der wissenschaftlichen Informationen durch den Expertenbeirat Influenza beraten (Link siehe unten). Der wissenschaftliche Teil dient als fachliche Grundlage für Entscheidungen über Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie Maßnahmen im konkreten Pandemiefall.
Nationaler Pandemieplan - Wissenschaftlicher Teil (Teil II)