Aktuelle Erklärung der GfV

16/12/2020

Aktuell steht die Frage des bestmöglichen Schutzes von Wohn- und Pflegeheimen vor einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens im Fokus der Berichterstattung. In der Berichterstattung wird u.a. auch suggeriert, die GfV hätte sich gegen den bestmöglichen Schutz von Wohn- und Pflegeheimen ausgesprochen. Diese Darstellung ist falsch. Die GfV hat zu keinem Zeitpunkt Schutzmaßnahmen mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Risikogruppen abgelehnt. Gegenteilige Behauptungen sind falsch.

Gleichzeitig bekräftigt die GfV ihre in der Stellungnahme vom 19. Oktober ausführlich dargelegte Ablehnung gegenüber einer einzig und allein auf die Abschirmung von Risikogruppen fußenden Pandemiebekämpfungsstrategie. Wir weisen erneut darauf hin, dass die Risikogruppen viel zu zahlreich, zu heterogen und zum Teil auch unerkannt sind, um aktiv abgeschirmt werden zu können. Ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ergibt sich z.B. bei Übergewicht, Diabetes, Krebserkrankungen, einer Niereninsuffizienz, chronischen Lungenerkrankungen, Lebererkrankungen, Schlaganfall, nach Transplantationen und nach ersten Erkenntnissen auch während einer Schwangerschaft. De facto sind also weite Teile der Bevölkerung in Deutschland den Risikogruppen zuzuordnen. Dementsprechend ist eine allein auf diese Gruppen abzielende Abschirmungsstrategie in der Realität weder umsetzbar noch ethisch vertretbar.

Gesellschaft für Virologie, der Vorstand

Prof. Dr. Ralf Bartenschlager, Universitätsklinikum Heidelberg

Prof. Dr. Thomas Stamminger, Universitätsklinikum Ulm

Prof. Dr. Ulf Dittmer, Universitätsklinikum Essen

Prof. Dr. Sandra Ciesek, Universitätsklinikum Frankfurt

Prof. Dr. Klaus Überla, Universitätsklinikum Erlangen