Gemeinsame Mitteilung der GfV und der DVV zum Nachweis eines Poliowildvirus Typ 1 in einer Abwasserprobe in Hamburg
19/11/2025
Gemeinsame Mitteilung der GfV und der DVV zum Nachweis eines Poliowildvirus Typ 1 in einer Abwasserprobe in Hamburg
In der aktuellen Ausgabe 46/2025 des Epidemiologischen Bulletins [1] berichtet das Nationale Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren (NRZ PE) über den Nachweis von Polio-Wildviren vom Typ 1 (wild polio virus type 1, WPV1) in einer Abwasserprobe aus Hamburg.
Die aktuellen Poliovirusnachweise verdeutlichen
- die Notwendigkeit zeitgerechter und vollständiger Impfungen und
- die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von viruziden Händedesinfektionsmitteln auf Basis von Ethanol.
Um eine wirksame Desinfektion gegen unbehüllte Viren (z.B. Poliovirus) gewährleisten zu können, müssen ethanolbasierte Händedesinfektionsmittel eingesetzt werden [2].
Diese Anforderung wird aktuell dadurch gefährdet, dass im Rahmen regulatorischer Prozesse auf EU-Ebene die ECHA eine Einstufung von Ethanol als karzinogen und reproduktionstoxisch verfolgt. Diese Einstufung kann dazu führen, dass die Anwendung von ethanolbasierten Händedesinfektionsmitteln aus Arbeitsschutzgründen verhindert wird – und dies, obwohl bekannt ist, dass die durch Händedesinfektion aufgenommenen Mengen Ethanol unterhalb toxikologisch relevanter Konzentrationen liegen. Auch von der WHO wurden ethanolhaltige Händedesinfektionsmittel als unverzichtbar bewertet [3,4].
Das Verfahren auf EU-Ebene berücksichtigt nicht die Art der Anwendung, nämlich auf der Haut oder in geringen Mengen beim Sprühen inhalativ. Die Einstufung beruht vielmehr auf Studien über missbräuchlichen Konsum alkoholischer Getränke und wird am 26. November entschieden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und es ist zu hoffen, dass die gegenwärtige Polioviruszirkulation berücksichtigt wird.
Referenzen:
- Robert Koch-Institut: Polio-Wildviren Typ 1 in Abwasserprobe in Hamburg nachgewiesen Epid Bull 2025;46:10-12 | DOI 10.25646/13559; https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/13072/EB-46-2025_10-25646-13559.pdf?sequence=1&isAllowed=y; Abgerufen am 17.11.2025
- Stellungnahme des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH), Ethanol als biozider Wirkstoff zur hygienischen Händedesinfektion unverzichtbar, 10/2020; https://vah-online.de/files/download/news/VAH_Ethanol_Biozidwirkstoff_29Oktober2020.pdf; Abgerufen am 17.11.2025
- Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin ITEM: Auswirkungen einer Einstufung von Ethanol als CMR; https://ethanol-allianz.com/wp-content/uploads/2021/02/210105-ITEM_Einstufung_Ethanol_CMR-Folgen-final_3.pdf; Abgerufen am 17.11.2025
- Medical associations and expert committees urge that ethanol be approved as a virucidal active substance for use in hand antiseptics under the European Biocidal Products Regulation, without a CMR classification – GMS Hyg Infect Control 2024 Aug 21:19:Doc40. DOI: 10.3205/dgkh000495; Abgerufen am 17.11.2025

